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Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze · Stand 2026
Der Staat fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit bis zu 70% Zuschuss. Die drei wichtigsten Förderprogramme sind KfW 458, BAFA-Einzelmaßnahmen und die steuerliche Förderung nach §35c EStG. Hier erfahren Sie, welches Programm für Sie passt.
Das wichtigste Programm für den Heizungstausch. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
| Baustein | Förderung | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für alle (Wärmepumpe, Biomasse, etc.) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Alte Heizung (Gas/Öl, >20 Jahre oder Austauschpflicht) |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen ≤40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus (Wärmepumpe) | +5% | Natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-WP |
| Maximum | 70% | Deckelung bei 70% der förderfähigen Kosten |
Förderfähige Kosten: Max. 30.000 € pro Wohneinheit (erste WE), weitere WE je 15.000 €. Antrag über die KfW vor Beginn der Maßnahme.
Für alle Maßnahmen außer Heizungstausch (Dämmung, Fenster, Lüftung, Sonnenschutz):
| Maßnahme | Förderung | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Dämmung (Wand, Dach, Keller) | 15% | 20% |
| Fenster & Türen | 15% | 20% |
| Lüftungsanlage | 15% | 20% |
| Heizungsoptimierung | 15% | 20% |
iSFP-Bonus: +5% und doppelte Fördergrenzen
Wer die Maßnahmen gemäß einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält 20% statt 15% — und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Alternative zu KfW/BAFA für Selbstnutzer, die keine Zuschüsse beantragen möchten:
Wann sinnvoll? Bei hohem Steuersatz und wenn Sie keinen Energieberater für den BAFA-Antrag einschalten möchten.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Heizungstausch (z.B. Gas → Wärmepumpe) | KfW 458 |
| Dämmung, Fenster, Lüftung | BAFA + iSFP-Bonus |
| Umfassende Sanierung (alles zusammen) | KfW 458 (Heizung) + BAFA (Rest) + iSFP |
| Kein Antrag gewünscht | §35c EStG (Steuer) |
Beim Heizungstausch über KfW 458 bis zu 70% Zuschuss — maximal 21.000 € (70% von 30.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit). Für Dämmung, Fenster und Lüftung zahlt BAFA 15%, mit iSFP-Bonus 20%.
Ja, denn sie fördern unterschiedliche Maßnahmen: KfW 458 den Heizungstausch, BAFA die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Lüftung) und die Heizungsoptimierung. Nicht kombinierbar ist nur der Steuerbonus nach §35c EStG mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme.
Ja. KfW- und BAFA-Anträge müssen vor der Auftragserteilung bzw. dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Für beide ist außerdem ein dena-gelisteter Energieberater erforderlich.
Wer Maßnahmen gemäß einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält bei BAFA 20% statt 15% Zuschuss — und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Für Selbstnutzer mit höherem Steuersatz, die keine Zuschüsse beantragen möchten: 20% der Kosten sind über 3 Jahre absetzbar, maximal 40.000 € pro Objekt. Kein Antrag nötig, aber nicht mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
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